Die Bezeichnung „Fachanwältin für Strafrecht“ wurde durch die Rechtsanwaltskammer Hamm nach den Vorschriften der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, nachdem der Nachweis erbracht worden war, in dem Fachgebiet Strafrecht über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen zu verfügen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Die Bundesrechtsanwaltskammer verlieh das für drei Jahre gültige Fortbildungszertifikat "Qualität durch Fortbildung" erstmals im Jahr 2008 und erneut in den Jahren 2011, 2014, 2017 und 2020.
Inhaberin der Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins (DAV), d.h. im vergangenen oder laufenden Jahr nachweislich und anerkannt durch Fortbildungsveranstaltungen und Fachkongresse nach eigener Auswahl fortgebildet.
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