Die Kanzlei Knecht und Baumann ist die konsequente Fortführung einer seit Jahrzehnten bestehenden Zusammenarbeit. Die Kanzlei entstand aus der 1983 gegründeten Kanzlei Knecht und Berkenheide, nachdem der Sozius, Herr Rechtsanwalt und Notar Stephan Berkenheide im August des Jahres 2019 verstorben war.
Ihre Interessen werden durch unser erfahrenes Team von Rechtsanwälten kompetent und erfolgsorientiert vertreten. Wir sind bundesweit, überwiegend aber in Nordrhein-Westfalen tätig.
Unsere Erfahrung und das durch fortlaufende Weiterbildung erworbene und den ständigen Veränderungen angepasste Wissen setzen wir in sämtlichen Bereichen des Strafrechts, in allen Instanzen - einschließlich der Revision, aber auch in Vollstreckung und Vollzug von Haftstrafen und/oder Maßregeln der Besserung und Sicherung (wie Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB, Unterbringung in der Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB und Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 StGB ein.
Die beiden Fachanwältinnen sind Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), d.h. wir haben uns im vergangenen oder laufenden Jahr durch Fortbildungsveranstaltungen und/oder Fachkongresse fortgebildet.
Auf dem strafrechtlichen Gebiet sind wir mit drei Fachanwälten für Strafrecht in sämtlichen Bereichen für Sie tätig. Durch kontinuierliche Fortbildung und daraus resultierender Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung sowie einer Erfahrung von mehr als 25 Jahren in der Strafverteidigung, stellen wir eine optimale Verteidigung sicher. Wir beraten, vertreten und verteidigen in jeder strafrechtlichen Angelegenheit. Dabei sind wir nicht nur im Bereich der Verteidigung tätig, sondern auch als Nebenklageverteter versierte und durchsetzungsfähige Opferschutzanwälte.
Unsere Mandantschaft umfasst dabei Privatpersonen ebenso wie Unternehmen, überwiegend mittelständische Betriebe, aber auch Aktiengesellschaften sowie Städte, Gemeinden und Institutionen des öffentlichen Rechts.
Knecht und Baumann
Servatiiplatz 3
48143 Münster
Telefon:
0251 / 46 777
E-Mail:
kanzlei@knecht-baumann.de
Montag - Donnerstag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
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