von Karin Völker vom 29.01.2019 in WN
Quelle: www.wn.de
Wie die WN berichtete, erschien der Angeklagte nicht vor Gericht am ersten anberaumten Verhandlungstag. Der Angeklagte hatte schriftlich vorab mitgeteilt, er sei nicht rechtzeitig zum Termin geladen worden. Das Gericht hatte einige Erkundigungen eingeholt, es ließ sich jedoch - entgegen der Darstellung in der WN - nicht eindeutig klären, ob die Ladung rechtzeitig erfolgte.
Das Gericht erließ einen Vorführbefehl für den nächsten Hauptverhandlungstag, der am 01.02.2019 stattfinden soll.
Als Verteidigerin tätig: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Ursula Knecht
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